Hüttenordnung für das Schiheim SV-Tosters in Brand-Eggen
- Der Aufenthalt und die Bewirtung ist nur für Vereinsmitglieder, deren Angehörige und Gäste, für Nichtmitglieder allerdings nur in Begleitung von Mitgliedern möglich. Die Hütte muss jeweils mit mindestens einem Vereinsmitglied belegt sein, oder ein Vereinsmitglied muss die Verantwortung für die übernachtenden Personen übernehmen. Das Nächtigen für Vereinsmitglieder unter 18 Jahren bzw. Nichtmitglieder ist nur in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes (vollendetes 18. Lebensjahr) erlaubt.
- Der Schlüssel für die Hütte wird dem Benützer durch das Hüttenteam (Vermietung) übergeben.
- Die Bezahlung erfolgt mit Rückgabe des Schlüssels, spätestens jedoch 2 Tage nach Mietende. Mietende – sofern nichts anderes vereinbart – ist jeweils am Samstag um 10:00 Uhr.
- Die Hütte und Umgebung ist jeweils so zu verlassen, wie man sie selber anzutreffen wünscht. Der notwendigen Endreinigung der Hütte ist genügend Beachtung zu schenken. Die Hütte ist mit der nötigen Sorgfalt zu benutzen. Veränderungen sind nur nach Rücksprache mit dem Hüttenteam erlaubt. Beschädigungen am Mobiliar, an der Hütte im Allgemeinen, am Geschirr etc. sind dem Hüttenteam zu melden und müssen vergütet werden.
- Gebrauchte Bettwäsche, Geschirrtücher, Handtücher (WC-Anlage) etc. sind selbst zu reinigen und zusammen mit dem Schlüssel dem Hüttenteam (Vermietung) abzugeben.
- Im Umgang mit Energie, Gas, Wasser und Strom ist Sparsamkeit oberstes Gebot. Beim Heizen mit Holz und Kohle ist die nötige Sorgfalt zu verwahren. Achtung Ofen nicht überhitzen (Brandgefahr)!
- In der Schihütte herrscht absolutes Rauchverbot. Ebenfalls ist das Hantieren mit offenem Licht und Feuer strengstens verboten. Haustiere (Hunde, Katzen ...) haben in den Schlafräumen der Hütte nichts zu suchen.
- Essen und Trinken in Schlafräumen ist nicht erwünscht.
- Selbstverpflegung ist möglich. Selbstversorger haben den anfallenden Müll (leere Flaschen, Dosen ...) jedoch auch selbst zu entsorgen. Mitgebrachte Nahrungsmittel sind wieder mitzunehmen!
- Vorräte gehören dem Verein. Jede Entnahme ist verrechnungspflichtig.
- Die Hütte ist in der Wintersaison grundsätzlich am Samstag und Sonntag bewirtet.
- Die Elektroheizung in den Schlafräumen darf nur über die dafür vorhandenen Steckdosen „Elektroheizung“ in Betrieb genommen werden. Zur Inbetriebnahme muss der grüne Taster beim Zählerverteiler (Außenwand) gedrückt werden. Nach verlassen der Hütte müssen die Heizungen in den Schlafräumen ausgesteckt werden.
- Die Fussbodenheizung im Bad muss beim Verlassen auf 10° C zurückgestellt werden.
- Das Hüttenteam ist berechtigt, Kontrollen über den Belegungsstand durchzuführen, die Einhaltung dieser Hüttenordnung zu überwachen und nötigenfalls auf deren Einhaltung hinzuweisen.
- Die Hüttenordnung ist Bestandteil der Buchungsvereinbarung und wird durch die Belegung ausdrücklich anerkannt.
- Die Benützung der Hütte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Rahmen der Hüttenbenützung, den Benützern selbst oder dritten Personen entstehen. Haftung und Verantwortung obliegt allein derjenigen Person, die vom Verein die Hüttenschlüssel übernimmt. Diese Person haftet dem Verein gegenüber auch für alle Schäden, die im Rahmen der Hüttenbenützung, an der Hütte selbst, am Mobiliar, der Einrichtung und umliegenden Flächen entstehen. Allein und ausschließlich für Personen, die den Hüttendienst verrichten, übernimmt der Verein die Haftung für Dritten zugefügte Schäden in jenem Umfang, als diese Schäden von der für den Verein bestehenden Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Der Vorstand
Oktober 2024